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Kurzvideos: schlecht fürs Gedächtnis

Folgen des Dauerscrollens

Kurzvideoplattformen wie Tiktok und Co sind beliebt. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene verbringen oft täglich Stunden mit dem Betrachten der kurzen Clips. Doch was stellt die endlose Abfolge schneller Bilder mit Gehirn und Psyche an?

Nutzeroptimierung mit Folgen

Nur ein Clip und dann wieder weg vom Handy? Nur wenige Nutzenden von Kurzvideo-Plattformen schaffen das – und das ist kein Zufall. Denn durch Algorithmen werden die angebotenen Inhalte so angepasst, dass Nutzende möglichst lange auf der Plattform bleiben. Das funktioniert. Viele Nutzer*innen verbringen Stunden mit dem Betrachten der Inhalte. Die Clips wechseln dabei in schnellem Tempo und verlangen permanente Aufmerksamkeit. Zahlreiche Studien beschäftigen sich nun mit der Frage, welche Folgen das auf die geistige Leistung und die Psyche hat.

Besonders bedeutend ist das bei Kindern und Jugendlichen. Denn in diesem Alter entwickeln sich Eigenschaften wie Aufmerksamkeitsspanne, Konzentrationsvermögen und Selbstkontrolle.

Blick auf die Studienlage

Forschende der Uni Bayreuth haben sich nun 42 Studien näher angeschaut. Insgesamt nahmen an den Studien 46 912 Personen mit einem Durchschnittsalter von 16,8 Jahren teil. Dabei wurde „unstrukturierte“, also spontane Nutzung unterscheiden von „strukturierter Nutzung“. Strukturiert meint zum Beispiel, dass die Plattformen beim Pendeln genutzt wurden, oder als gemeinsame Aktivität bei Treffen mit Freund*innen. Und eine „intensive“ oder „übermäßige“ Nutzung wurde ab einem täglichen Gebrauch von 4 Stunden definiert.

Geringerer „Arbeitsspeicher“

Die Ergebnisse: Bei intensiver und unstrukturierter Nutzung zeigten sich in Tests leicht bis moderat schlechtere Leistungen in den Punkten Aufmerksamkeitsspanne, Konzentrationsvermögen und Gedächtnisleistung. Die Betroffenen waren etwas impulsiver und konnten ihr Verhalten schlechter regulieren. Dazu wurden höhere Werte für Angst und Depression beobachtet sowie Stress und ADHS-artige Symptome.

Einzelnen Studien zufolge ist exzessiver Konsum von Videoplattform-Inhalten sogar im Gehirn zu sehen. MRT-Untersuchungen zeigten Veränderungen im Anteil der grauen Gehirnmasse. Die Bedeutung dieser Beobachtung ist bis dato unklar.

Wissen schützt

Neben den negativen Folgen des Kurzvideo-Konsums wurden auch schützende Faktoren betrachtet. Die bloße Begrenzung der Bildschirmzeit ist keine dauerhafte Lösung. Besser wirken ein unterstützendes soziales Umfeld, Medienkompetenz und digitale Routinen, also die „strukturierte Nutzung“. Dabei sollte die digitale Mediennutzung  in der Familie besprochen werden. Geeignete Gesprächsinhalte sind: Warum werden bestimmte Inhalte ausgespielt, was ist das Ziel der Plattformbetreiber, wie verhindert man, im Dauerscrollen zu „versumpfen“ und wie geht man mit dem Gesehenen um? Denn ein strukturierter, kontrollierter Umgang ist der beste Schutz vor Dauergebrauch und seinen negativen Folgen.

Quellen: 

Kinder- und Jugendärzte im Netz

Springer- Medizin

Quelle: Christine Sladky
Bildrechte: mauritius images / Westend61 / zerocreatives

Semaglutid jetzt als Tablette

Alternative bei Spritzenangst

Semaglutid zum Abnehmen gibt es jetzt auch als Tablette – eine Alternative für alle, die wegen der Spritze zögern. Wie die Pille wirkt, wer sie nehmen darf und worauf es bei der Einnahme ankommt.

Weniger Hunger, früher satt

Wer mit Adipositas oder Übergewicht zu kämpfen hat, kann Semaglutid zur Unterstützung der Gewichtsabnahme inzwischen auch als Tablette einnehmen. Das Präparat ist seit September 2026 auf dem deutschen Markt erhältlich. Der Wirkstoff gehört zur Gruppe der GLP-1-Rezeptoragonisten. Er ahmt ein körpereigenes Darmhormon nach, das unter anderem das Hunger- und Sättigungsgefühl beeinflusst. Dadurch kann es leichter fallen, weniger zu essen.

Die Tablette ist für Erwachsene mit Adipositas oder mit Übergewicht und mindestens einer gewichtsbedingten Begleiterkrankung vorgesehen. Dazu gehören beispielsweise Bluthochdruck, Typ-2-Diabetes oder eine Herz-Kreislauf-Erkrankung. Die Behandlung wird mit einer kalorienreduzierten Ernährung und mehr Bewegung kombiniert.

Einmal täglich statt einmal pro Woche

Die Tablette wird einmal täglich auf nüchternen Magen eingenommen – im Gegensatz zur Abnehmspritze, die einmal wöchentlich verabreicht wird. Nüchtern bedeutet, dass die Tablette nach mindestens acht Stunden ohne Nahrung mit Wasser geschluckt werden soll. Danach sollten mindestens 30 Minuten vergehen, bevor gegessen, getrunken oder ein anderes Medikament eingenommen wird. Nur so ist die vollständige Aufnahme des Wirkstoffs über die Magenschleimhaut gewährleistet.

Deutliche Gewichtsabnahme möglich

Semaglutid wirkt als Tablette offenbar ebenso gut wie als Spritze. Das zeigt zum Beispiel eine Studie mit 307 Erwachsenen. Durch Semaglutid als Tablette verloren die Teilnehmenden nach 64 Wochen durchschnittlich 13,6 Prozent ihres Körpergewichts. Unter Placebo waren es 2,2 Prozent. Rund drei Viertel der mit Semaglutid behandelten Personen nahmen mindestens 5 Prozent ihres Ausgangsgewichts ab.

Häufige Nebenwirkungen sind Übelkeit und Erbrechen

Wie bei der Spritze können Nebenwirkungen auftreten. Am häufigsten kommt es dabei zu Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Verstopfung oder Bauchschmerzen. Meist werden die Beschwerden vor allem zu Beginn der Behandlung oder bei einer Dosiserhöhung beobachtet. Die Behandlungskosten mit Spritze oder Tablette liegen sehr nah beieinander. Für die Erhaltungsdosis muss man mit 250–300 Euro pro Monat rechnen (2026).

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Semaglutid nur bei Typ-2-Diabetes. Bei reiner Adipositas-Behandlung gilt Semaglutid als Lifestyle-Medikament. Das bedeutet, dass die Betroffenen das Medikament selbst bezahlen müssen.

Quelle: ptaheute

Quelle: Dr. med. Sonja Kempinski
Bildrechte: mauritius images / Science Photo Library

Schwangerschaft verändert die Augen

Trockene Augen, Kurzsichtigkeit

Unscharfes Sehen, trockene Augen oder plötzlich schlecht sitzende Kontaktlinsen: Eine Schwangerschaft kann auch die Augen verändern. Bestimmte Sehstörungen sollten werdende Mütter jernst nehmen und ärztlich abklären lassen.

Hormone beeinflussen den Tränenfilm

Eine Schwangerschaft verändert den Körper – und kann auch die Augen betreffen. Denn der Anstieg bestimmter Hormone im Blut beeinflusst unter anderem die Hornhaut, den Tränenfilm und den Wasserhaushalt. Östrogene und Progesteron verändern z. B. die Zusammensetzung und die Stabilität des Tränenfilms. Dadurch kommt es zu trockenen, brennenden oder geröteten Augen. Diese Beschwerden gehören zu den häufigsten Problemen in der Schwangerschaft. Studien zufolge klagen 40 bis 70 Prozent der werdenden Mütter darüber. Oft reichen zur Behandlung konservierungsmittelfreie Augentropfen sowie Wärme und eine sanfte Lidmassage aus. Nach der Geburt bessern sich die Beschwerden meist wieder.

Kontaktlinsen werden zum Störfaktor

Kontaktlinsen werden während der Schwangerschaft oft schlechter vertragen. Ursachen sind unter anderem der veränderte Tränenfilm und stärkere Ablagerungen auf der Linsenoberfläche. Schwangere müssen aber nicht generell auf Kontaktlinsen verzichten. Aber die Augenoberfläche kann empfindlicher reagieren. Bei Fremdkörpergefühl, Rötung oder trockenen Augen hilft es meist, die Tragezeit zu verkürzen, Tageslinsen zu verwenden oder vorübergehend eine Brille zu tragen.

Mit der neuen Brille besser warten 

In der Schwangerschaft wird in den Geweben mehr Wasser eingelagert. Das gilt auch für die Augen: Dort können Wassereinlagerungen Dicke und Krümmung der Hornhaut verändern. In der Folge verschiebt sich die Brechkraft vorübergehend, häufig in Richtung einer leichten Kurzsichtigkeit. Eine neue Brille oder Kontaktlinsen sollten jedoch möglichst nicht während der Schwangerschaft angepasst werden. Die endgültige Sehstärke lässt sich besser einige Zeit nach der Geburt beziehungsweise nach dem Abstillen beurteilen.

Sehstörungen abklären lassen

Auch geschwollene Lider oder dunklere Haut um die Augen können auftreten. Leichte, beidseitige Schwellungen sind meist harmlos. Plötzliche, einseitige oder schmerzhafte Schwellungen sollten dagegen ärztlich abgeklärt werden. Besonders wichtig sind neue oder ungewohnte Sehstörungen: Bei Flimmern, Doppelbildern, Gesichtsfeldausfällen oder plötzlich verschwommenem Sehen sollten Schwangere rasch eine Ärzt*in aufsuchen. Diese Symptome können unter anderem mit einer Präeklampsie („Schwangerschaftsvergiftung“) zusammenhängen. Bei plötzlich herabhängendem Oberlid ist eine neurologische Abklärung erforderlich.

Quelle: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft

Quelle: Dr. med. Sonja Kempinski
Bildrechte: mauritius images / Westend61 / Eva Blanco

Vitamin D senkt Krebssterberate

Nicht nur Knochenschutz

Vitamin D schützt nicht nur vor Osteoporose. Es verhindert auch Krebstodesfälle. Wieviele das bei einer Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D wären, hat das Deutsche Krebsforschungszentrum vorgerechnet.

Krebssterberate um 13 % gesenkt

Große Studien konnten zeigen, dass die Einnahme von Vitamin-D-Präparaten die Sterberaten an Krebs um etwa 13 % senkt. Der Effekt zeigt sich zum Beispiel in Ländern, die ihre Lebensmittel mit Vitamin D anreichern. Anhand der Daten von 34 europäischen Ländern haben Wissenschaftler*innen vom Deutschen Krebsforschungszentrum DKFZ nun errechnet, wie sich eine generelle Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D auswirkt.

Die Forscher*innen kamen zu dem Ergebnis: In den Ländern, in denen dies erlaubt ist, werden pro Jahr 27.000 Krebstodesfälle vermieden. Würden alle 34 Länder Lebensmittel mit ausreichend Vitamin D versehen, ließen sich pro Jahr sogar 130.000 krebsbedingte Todesfälle verhindern, rechnen die Wissenschaftler*innen vom DKFZ vor.

Anreicherung in Deutschland nur mit Ausnahmegenehmigung

Nach EU-Recht ist die Zugabe von Vitamin D zu Lebensmitteln (z. B. Joghurt oder Streichfett) seit 2006 erlaubt. In Deutschland findet man nur relativ wenige angereicherte Produkte in den Regalen der Supermärkte. Das liegt daran, dass die D-Anreicherung hier grundsätzlich verboten ist – es sei denn, die Produkte haben eine Ausnahmegenehmigung (oder der Hersteller setzt sich darüber aufgrund des EU-Rechts hinweg).

Um die Vorteile einer ausreichenden Vitamin-D-Versorgung zu genießen, braucht es zum Glück keine angereicherten Lebensmittel. Ein großer Teil des Vitamin D wird durch Einfluss von Sonnenlicht in der Haut gebildet. Dafür genügt es, Hände, Arme und Gesicht zwei bis dreimal die Woche für etwa zwölf Minuten ungeschützt der Sonne auszusetzen. 10 bis 20% der nötigen Menge wird bei normaler Mischkost über die Nahrung aufgenommen (Eier, Speisepilze, Innereien, fetter Seefisch).

Beim Mangel helfen Supplemente

Im Winter hingegen gelingt es vielen Menschen nicht, ihren Vitamin-D-Bedarf zu decken. Auch alte Menschen und Personen, die selten im Freien sind oder sich einseitig ernähren, haben häufig einen Vitamin-D-Mangel. In diesem Fall helfen Nahrungsergänzungsmittel. Präparate mit Tagesdosen zwischen 10 bis 25 Mikrogramm sind apothekenpflichtig, solche mit einer Tagesdosis sogar verschreibungspflichtig. Wieviel man Vitamin D man einnehmen sollte, bespricht man aber sowieso am besten mit der Hausärzt*in. Denn Überdosierungen sind gefährlich, sie können zu Herzrhythmusstörungen oder Nierensteinen führen.

Quellen: DKFZ, RKI, SWR

Quelle: Dr. med. Sonja Kempinski
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Befreiung von der Rezeptgebühr

Bei Krankenkassen beantragen

Für Patient*innen mit häufigen Verschreibungen bedeuten die jährlichen Rezeptgebühren eine erhebliche finanzielle Belastung. Abhilfe verspricht eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse. Doch welche Voraussetzungen sind für eine Befreiung notwendig?

Grenze für Zuzahlung erreicht?

Egal ob Medikamente, Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte: Bei vielen medizinischen Leistungen müssen die Patient*innen einen kleinen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Wie hoch der Betrag ist, richtet sich nach dem jährlichen Brutto-Haushaltseinkommen. Um die Haushalte nicht zu sehr zu belasten, hat der Gesetzgeber eine Höchstgrenze für den jährlichen Eigenanteil eines Haushalts festgelegt. Diese Grenze ist aktuell bei 2%. Chronisch Kranke müssen sogar lediglich 1% der jährlichen Kosten übernehmen.

Ist die Belastungsgrenze überschritten, befreit die Krankenkasse die Patient*innen von alles Zuzahlungen für den Rest des Jahres. Doch Vorsicht: Für die Befreiung muss die Patient*in einen Antrag bei der Krankenkasse einreichen und alle entstandenen Kosten nachweisen. Am besten bewahren die Patient*innen deshalb den Beleg nach dem Einkauf in der Apotheke auf. Dabei ist wichtig, dass alle Belege den korrekten und vollständigen Namen des Versicherten enthalten. Bei Bedarf legen viele Apotheken für Stammkund*innen auch ein Kundenkonto an, über das problemlos alle geleisteten Zahlungen abrufbar sind.

Befreiung im Voraus

Viele chronisch kranke Menschen wissen schon zu Jahresbeginn, dass die Zuzahlungen des kommenden Jahres die Belastungsgrenze überschreiten. In diesem Fall ist eine Befreiung im Voraus sinnvoll. Mit dem Zuzahlungsrechner lässt sich die individuelle Belastungsrechner für das kommende Jahr ganz einfach selbst berechnen.

Quelle: ABDA, Bundeministerium für Gesundheit, Apothekerkammer Niedersachsen

Quelle: Simone Lang
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