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Gut geschützt gegen RSV

Per Impfung oder Antikörpergabe

Respiratorische Synzytial-Viren, kurz RSV, sind eigentlich harmlose Erkältungsviren. Bei Säuglingen drohen bei einer Infektion aber schwere Verläufe. Was schützt besser: die Impfung oder die Gabe von Antikörpern?

Herbst + Winter = Erkältungszeit

Wenn die Temperaturen sinken und es draußen ungemütlich wird, haben Erkältungsviren Hochsaison. Das gilt nicht nur für Schnupfen und Grippe, sondern auch für RSV. Das Respiratorische Synzytial-Virus löst bei den meisten Menschen Erkältungen aus, die nicht von denen anderer Erreger zu unterschieden sind. Für Neugeborene und Säuglinge unter 6 Monaten ist RSV jedoch gefährlicher. In diesem Alter können die Viren tief in die Lunge vordringen und dort Lungenentzündungen auslösen. In schweren Fällen müssen betroffene Kinder oft ins Krankenhaus eingewiesen werden. Doch es gibt gute Möglichkeiten, einer RSV-Infektion vorzubeugen.

Antikörper fürs Baby

In Deutschland besteht der Standard zur RSV-Vorbeugung darin, dass die Neugeborenen über eine Spritze in den Muskel Antikörper gegen RSV erhalten. Das geschieht entweder vor der nächsten Virensaison (Oktober bis März) oder, wenn die Kinder in den betreffenden Monaten geboren werden, möglichst frühzeitig nach der Geburt. Oft wird das im Rahmen der U2-Untersuchung am 3.-10. Lebenstag erledigt. Die STIKO empfiehlt diese Vorgehensweise.

Oder besser Impfung für die Mutter?

Eine andere Möglichkeit ist die Impfung der Mutter in der 32. bis 37. Schwangerschaftswoche. Dann bildet die Mutter Antikörper, die über die Plazenta auf das Neugeborene übergehen. Das Kind ist so in den ersten 6 Lebensmonaten gegen RSV geschützt. Der Vorteil dabei ist, dass das Kind direkt von der Geburt an geschützt ist. Nachteilig ist, dass das Immunsystem der Mutter nicht immer gleich gut reagiert. Manchmal ist der der Schutz des Kindes dann stärker, manchmal schwächer. Außerdem gibt es weniger Studien als zur Impfung.

Entscheidung der werdenden Mutter

In Deutschland ist die RSV-Impfung für Schwangere eine Selbstzahlerleistung. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Impfung. Am besten fragen sie vorher bei ihrer Krankenkasse nach. Hat die Mutter eine Impfung im entsprechenden Zeitraum erhalten, ist die Prophylaxe mit Antikörpern bei den meisten Kindern nicht mehr erforderlich. Ausnahmen sind Kinder mit besonderen Risikofaktoren für schwere RSV-Infektionen wie z. B. einer angeborenen Lungenerkrankung, einem schweren Herzfehler oder schweren Immundefekten.

Quellen:

Quelle: Christine Sladky
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Sturzgefahr im Alter

Strategien für mehr Sicherheit

Fast jede vierte Person über 65 stürzt mindestens einmal im Jahr – mit manchmal schweren Folgen. Doch vielen Stürzen lässt sich vorbeugen. Was hilft?

Viele Ursachen

Mit zunehmendem Alter steigt nicht nur das Sturzrisiko, sondern wegen schwächerer Knochen oft auch die Verletzungsgefahr. So bricht der Oberschenkelhals bei Älteren deutlich häufiger und es drohen Immobilität und längere Krankenhausaufenthalte. Die Ursachen für einen Sturz sind vielfältig. Mit dem Alter lassen Kraft, Beweglichkeit und Gleichgewicht nach, Beschwerden wie Schwindel oder Sehprobleme sind häufiger. Auch Arzneimittel können das Sturzrisiko erhöhen, allen voran Schlaf- oder Beruhigungsmittel. Dazu kommen Stolperfallen im Haushalt wie lose Teppiche.

Sturzsichere Wohnung

Die gute Nachricht: Viele Stürze lassen sich verhindern. Am wichtigsten ist dafür regelmäßiges Kraft- und Gleichgewichtstraining, auch noch im höheren Alter. Außerdem sollten Augen und Brille regelmäßig kontrolliert werden, um Stürze durch schlechtes Sehen zu vermeiden. Eine ausgewogene, kalziumreiche Ernährung und eine ausreichende Versorgung mit Vitamin D stärken die Knochen. Im Zweifel kann der Vitamin-D-Spiegel in der Arztpraxis bestimmt werden. Dort oder in der Apotheke lassen sich auch die eingenommenen Medikamente überprüfen. Mittel, die beispielsweise Schwindel als Nebenwirkung haben, sollten kritisch hinterfragt werden. Und schließlich gehört die eigene Wohnung auf den Prüfstand: Ist sie sturzsicher? Kriterien sind unter anderem eine gute Beleuchtung, Handläufe an Treppen und keine losen Teppiche.

Info-Broschüren vom BIÖG

Auch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) möchte der Sturzgefahr im Alter entgegenwirken und bietet zwei Broschüren zum Thema „Gleichgewicht und Kraft“ an. Die „Einführung in die Sturzprävention“ zeigt allgemeinverständlich, wo im Alltag die Stolperfallen liegen. Sie gibt Praxistipps, wie sich der Alltag sturzsicher bewältigen lässt, und informiert über Hilfsmittel. Die zweite Broschüre „Praktische Übungen zur Sturzprävention“ widmet sich dem Training und bietet ein einfaches Programm mit Bildern und einer Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Quelle: BIÖG

Quelle: Dr. med. Tobias Höflein
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In Zukunft weniger Schwangerschaftsvorsorge?

Neues Gesetz ändert Finanzierung

Ab 2027 sollen Leistungen in Frauenarztpraxen anders vergütet werden. Ärzt*innen warnen, dass dann weniger Termine für Schwangere zur Verfügung stehen könnten. Die Krankenkassen widersprechen. Was steckt dahinter?

Vorsorge gedeckelt

Um die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, hat der Bundestag im Sommer ein Spargesetz beschlossen. Auch für Frauenarztpraxen ändert sich dadurch die Bezahlung. Grundsätzlich bekommt eine Praxis für jede Patientin ein fixes Budget pro Quartal. Manche Untersuchungen, darunter die Schwangerenvorsorge, wurden bisher zusätzlich vergütet. Dadurch wurde jede Vorsorge von der Krankenkasse bezahlt. Ab 2027 soll jedoch auch die Vorsorge in das gedeckelte Gesamtbudget einfließen. Praxen bekommen dann pro Quartal nur noch eine begrenzte Zahl dieser Leistungen voll bezahlt.

Weniger Termine befürchet

Die Gesamtvergütung für die Schwangerenvorsorge orientiert sich dann an dem Jahr 2025 – egal, wieviel Patientinnen in Zukunft tatsächlich eine Schwangerenvorsorge bekommen.  Ärztevertreter*innen sehen darin ein Problem. Denn wenn mehr Schwangere betreut werden müssen, bekommt die Praxis ab einer gewissen Zahl an Schwangeren die Vorsorge nicht mehr vollständig vergütet. Die Folge könnte sein, dass für Schwangere weniger Termine zur Verfügung stehen als notwendig. 

Krankenkassen: kein Sparplan

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen betont, dass das bisherige Budget für die Vorsorge komplett in die Gesamtbudgetierung überführt würde – es werde also nicht gespart. Außerdem werde die Gesamtvergütung jährlich erhöht. Eine Gefährdung der Schwangerenvorsorge sieht man bei den Krankenkassen daher nicht. Unter anderem auch deshalb, weil man nicht mit steigen Geburtenzahlen rechnet. 

Ausschuss entscheidet

Wie die Finanzierung am Ende tatsächlich erfolgt, entscheidet ein Bewertungsausschuss. In diesem sitzen Vertreter aus Ärzteschaft und Krankenkassen. Der Bundestag hat die Grundlage dafür geschaffen, dass die Vorsorge in das Gesamtbudget überführt wird. Für welche Leistungen das am Ende konkret gilt, entscheidet der Bewertungsausschuss. 

Quelle: Tagesschau 

Quelle: Dr. med. Tobias Höflein
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Mit Zahnseide gegen Schlaganfall

Für Zähne und Gehirn

Um Schlaganfällen vorzubeugen, kann man so einiges tun. Aufs Rauchen verzichten, Übergewicht vermeiden, die Zähne richtig putzen – und dabei regelmäßig Zahnseide verwenden.

Vom Zahnfleisch ins Blut

Das Risiko für einen Schlaganfall wird durch etliche Faktoren erhöht. Einer davon ist schlechte Mundhygiene: Sie führt dazu, dass Zahnbeläge entstehen, in denen sich gefährliche Bakterien einnisten. Diese verursachen nicht nur Karies. Gelangen sie über das Zahnfleisch ins Blut, können sie Entzündungen an den Gefäßen hervorrufen.

Solche Entzündungen begünstigen Gefäßverstopfungen und -verschlüsse, wodurch die Blutversorgung unterbrochen wird und das Gewebe abstirbt. Geschieht dies im Gehirn, handelt es sich um einen sogenannten „ischämischen“ Schlaganfall.

Gute Mundhygiene hilft dabei, Schlaganfällen vorzubeugen. Insbesondere Zahnseide scheint effektiv zu sein. Dies kam bei der Auswertung einer US-amerikanischen Arteriosklerosestudie heraus. Teilgenommen hatten daran mehr als 6000 Männer und Frauen, die zu Studienbeginn zwar Zahnprobleme, aber keinen Schlaganfall in ihrer Vorgeschichte hatten.

22 Prozent weniger Schlaganfälle

In der 25 Jahre dauernden Nachbeobachtungszeit erlitten 434 Personen einen Schlaganfall. Bei den Zahnseide-Verwender*innen war das Risiko für einen ischämischen Schlaganfall um 22 Prozent niedriger als in der Gruppe ohne Zahnseide.

Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass eine schlechte Mundhygiene mehr als Zähne kosten kann, schreiben die Studienautor*innen. Sie erhoffen sich von den Ergebnissen, dass mehr Menschen regelmäßig und effektiv Zähne und Zahnzwischenräume reinigen – und dabei Zahnseide verwenden.

Das allein reicht für eine Schlaganfallprophylaxe natürlich nicht aus. Mindestens ebenso wichtig ist es,

  • die Blutdruckwerte und die Cholesterinwerte im Blut zu kontrollieren,
  • ausreichend zu schlafen,
  • sich regelmäßig körperlich zu bewegen,
  • aufs Rauchen zu verzichten und
  • Übergewicht zu vermeiden.

Quelle: Medscape

Quelle: Dr. med. Sonja Kempinski
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Aktivkohle: Wunderwaffe bei Vergiftungen?

Wann der Einsatz sinnvoll ist

Aktivkohle gilt als Alleskönner bei Vergiftungen. Doch bei der Anwendung gibt es Einiges zu beachten.

Auf die Dosis kommt es an

Aktivkohle unterscheidet sich auf den ersten Blick kaum von Grillkohle. Doch unter dem Mikroskop betrachtet, zeigt sich: Aktivkohle ähnelt einem Schwamm. Durch diese Struktur kann die Aktivkohle andere Stoffe wie Arzneimittel oder Gifte binden.  

Diese Eigenschaft machen die Mediziner*innen bei Vergiftungen zunutze. Denn die Aktivkohle bindet verschluckte Gifte im Magen-Darm-Trakt und verhindert so deren Aufnahme. Gift und Kohle werden unverdaut wieder ausgeschieden. Eigene Behandlungsversuche mit Aktivkohle-Tabletten aus der Hautapotheke sind aber meist zum Scheitern verurteilt, da die Dosis der Tabletten viel zu gering ist. Zum Vergleich: Eine übliche Dosis bei Vergiftungen sind ungefähr 50 Gramm – also das 200-fache der Menge, die in einer Aktivkohle-Tablette enthalten ist.

Giftnotruf kontaktieren

Aktivkohle ist zudem nicht bei jeder Vergiftung das Mittel der Wahl. Alkohol oder Blausäure binden zum Beispiel nicht an die medizinische Kohle. Wer den Verdacht auf eine Vergiftung hat, sollte sich deshalb so schnell wie möglich an medizinischen Einrichtungen wenden oder in der Giftnotrufzentrale anrufen. Dort geben Expert*innen Empfehlungen für die richtige Therapie.

Quelle: Ärzteblatt

Quelle: Marie Schläfer
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